Einigungsstellenbegleitung

Einigungsstellenbegleitung

In den meisten Unternehmen wurde noch nie eine Einigungsstelle angerufen. Für viele Betriebsräte und Arbeitgeber ist das Ausdruck einer Kultur des Miteinanders, und da gibt es abstrakt auch wenig dran auszusetzen.

Was aber, wenn in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten keine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gelingt? Setzt dann der Arbeitgeber einfach wie von ihm geplant um oder lässt er von seinem Vorhaben des lieben (Betriebs-) Friedens willen ab?

Einigungsstellen sind keine Gerichte. Sie bieten Chancen auf Einigung, wo die internen Wege erschöpft sind. Und das Ergebnis eines Einigungsstellenverfahrens ist oft besser als zu Beginn erwartet. Allemal besser, als wenn sich eine Betriebspartei - meist der Arbeitgeber - zu Lasten der anderen durchgesetzt hätte.

Wir von 360° Betriebsrat können Einigungsstelle! Wann ist es ratsam, sie anzurufen, wie regelt man Vorsitz und Beisitzer und wie ist die richtige Strategie im Verfahren?

Da kennen wir uns aus. Sprecht uns an!
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